geändertes Vorgehen bei Infektionsfällen

Das Gesundheitsamt Oldenburg hat den Schulen mitgeteilt, dass im Falle einer durch einen PCR-Test nachgewiesenen Infektion bei einer Schülerin oder einem Schüler keine Quarantäneanordnungen für Schülerinnen oder Schüler aus der betroffenen Lerngruppe mehr erfolgen. Lediglich die positiv getestete Person begibt sich in Quarantäne - Mitschülerinnen und Mitschüler mit Symtomen bleiben der Schule fern und begeben sich zum Arzt. Es wird allerdings nunmehr ein anlassbezogenes intesiviertes Testen (ABIT) an den folgenden 5 Präsenztagen für die gesamte Lerngruppe bzw. in JG 12 und 13 für den gesamten Jahrgang angeordnet. Die benötigten Tests werden in der Schule zur Verfügung gestellt.

C. Willms